Definition: Die qualitativ besonders hochstehende Rassehundezucht, die nur für besonders begutachtete Zuchthunde verliehen wird.
Körzucht-geeignet kann ein Zuchthund nur dann sein, wenn er in allen wesentlichen Belangen dem Rassestandard entspricht sowie eine vorzügliche Wesensart aufweist. Der Hund muss absolut gesund sein , Auswertungen vom Tierarzt müssen dem Verein/ Richter vorgelegt worden sein.
Die Körung ist nicht mit einer normalen Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) eines Hundes zu verwechseln!
Eine einfache bestandene Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP), Genehmigung zur Zuchtverwendung darf nicht mit dem Begriff der Körung verbunden werden.
Fälschlicherweise erfolgt sonst eine Täuschung des Welpeninteressenten.
Eine normale Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) des Hundes mit einer „Ankörung“ oder Körung des Hundes zu bezeichnen ist schlicht weg FALSCH!
Die Körung dient dem Ziel aus allen zuchttauglich erklärten Hunden die besten Hunde ihrer Rasse herauszufinden, Hunde mit den besten Anlagen zu erkennen und sie verstärkt in der Zucht ein zu setzen.
Die Körung ausgesuchter Zuchthunde dient in erster Linie der
Die Körung ausschließlich den wenigen Zuchthunden zuerkannt, die tatsächlich die strengen Körprüfungen bestanden haben.
Die Körung ist eine der strengsten Beurteilungen eines Hundes und dient der Feststellung eines Gesamtbildes des Hundes, der Qualität des Hundes im Hinblick auf die Verwendung zur Zucht und damit der Erhaltung der Zuchtqualität insgesamt.
Gesunde, wesensfeste und dem Standard entsprechende Hunde welche bereits mit einem gesunden Nachwuchs aufwarten können sollen für eine
Zuchtverwendung in Ihrer Rasse besonders empfohlen werden und sowohl den Züchtern als auch Welpenkäufern die bestmögliche Sicherheit für Gesundheit und rassetypische Gene garantieren.
Der gekörte Zuchthund hat sich am Bewertungstag dem Richterkollektiv ohne jeden Fehler in seiner Gesamterscheinung, seiner Präsentation, seinem Wesen gezeigt und der Züchter/Besitzer konnte dem Richterkollektiv alle erforderlichen Gesundheitsbefunde ohne jedwede zuchteinschränkende Befunde vorlegen.
Die Hunde mit bestätigter Körung lassen keinerlei Mängel zum anerkannten Rassestandard erkennen und verfügen selbstverständlich über die normale ZTP des Verbandes. Mit einem Körungsnachweis, Urkunde über eine bestandene Körung oder gar dem Nachweis einer eigenen Körzucht zeigt der Züchter oder Halter des Hundes das der vorgestellte Hund: